Barrierefreie Websites
Freie Bahn im Netz - für alle!!!
Die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz" (BGG §4) sieht vor, dass ab Ende Dezember 2005 alle Internetleistungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts auch für Menschen mit Behinderungen (wie Sehstörungen, Gehörlosigkeit oder eingeschränkter Motorik) problemlos nutzbar konzipiert sein müssen.
Ist das wirklich nur ein Thema für Ämter und Behörden? Oder ist das nicht vielmehr eine Frage, die sich ganz unmittelbar auch an das ethische Konzept Ihres Unternehmens richtet?
Doch davon einmal abgesehen ... das sogenannte "barrierefreie Webdesign" nimmt generell einen zunehmenden hohen Stellenwert im Qualitätsbewusstsein der Internet-User ein.
Eine nach ergonomischen Richtlinien entwickelte Website, die auf ganz verschiedenen auditiven, visuellen oder haptischen Wahrnehmungsebenen gleichermaßen gut verständlich ist, eine solche Site ermöglicht nicht nur Menschen mit einem gewissen Handicap den ungehinderten Zugang zu den Inhalten, sondern sie erleichtert allen Besuchern die Bedienung des Menüs und das Verständnis des Contents.
Wenn auch Sie zu denjenigen gehören wollen, die jedem Sitebesucher, unabhängig von seinen persönlichen und technischen Umständen, die Möglichkeit geben, alle Inhalte zu lesen und alle Interaktionsmöglichkeiten zu nutzen, dann beraten wir Sie gern dazu und bearbeiten die Navigation und die Inhalte auf Ihrer Site ggf. konsequent für die Anforderung der Barrierefreiheit.


